WALDASCHAFF GROUP VERHALTENSKODEX

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1. VORWORT

Der Waldaschaff Group Verhaltenskodex schreibt die Standards fest, die wir für unser ethisches Verhalten zu Grunde legen. Damit wollen wir gegenseitigen Respekt, Ehrlichkeit und Fairness im Umgang mit Kollegen und Geschäftspartnern gewährleisten. Dieser Kodex gilt für alle unternehmerischen Aktivitäten der Waldaschaff Group weltweit. Er berücksichtigt die vielfältigen Kulturen und Wertvorstellungen der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in aller Welt und ist ein Bekenntnis zur gesellschaftlichen Verantwortung unseres global ausgerichteten Unternehmens. Um das hohe Ansehen zu bewahren, das unser Unternehmen bei Kunden, Geschäftspartnern und in der Öffentlichkeit genießt, ist ein einwandfreies und verantwortungsvolles Handeln jedes einzelnen Mitarbeiters unerlässlich. Der Verhaltenskodex der Waldaschaff Group ist für alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter an allen Standorten verbindlich.

2. EINHALTEN VON GESETZEN, VORSCHRIFTEN UND INTERNER REGELN

An allen Standorten der Waldaschaff Group werden die jeweils geltenden Rechtsvorschriften, die aktuellen Stände der Technik,  die „UN-Convention of International Bill of Human Rights“, die „UN Convention against Corruption“, die „Erklärung über die grundlegenden Prinzipien und Rechte am Arbeitsplatz“ der International Labour Organisation (ILO), sowie alle internen Regeln und Vorschriften  eingehalten.

3. KEINE BESTECHUNG UND KEINE BESTECHLICHKEIT

Mitarbeiter der Waldaschaff Group tolerieren keinerlei Form von Korruption und lehnen jede Art von Bestechung entschieden ab. Der Unternehmensleitung, Führungskräften und Mitarbeitern ist es untersagt, Geschäftspartnern, deren Angestellten oder Vertretern, Amtsträgern, Politikern oder Angehörigen der genannten Personengruppen Vorteile anzubieten, zu versprechen oder zu gewähren als Gegenleistung für eine Bevorzugung bei dem Bezug von Waren, Leistungen oder Diensthandlungen, gleichgültig ob auf die Leistung/Handlung im Einzelfall ein Anspruch besteht oder nicht. In diesem Zusammenhang sind für die Waldaschaff Group die „Verhaltensrichtlinie der Internationalen Handelskammer (ICC) zur Bekämpfung der Korruption im Geschäftsverkehr“, die Bestimmungen des US-amerikanischen „Foreign Corrupt Practices Act (FCPA)“, UK Bribery Act, sowie „Anti Unfair Competiton Law of the People‘s Republic of China“ maßgeblich. Sollte ein Mitarbeiter Kenntnis von Fällen von Bestechung und / oder Bestechlichkeit erhalten, muss er sich sofort an die für seinen Standort zuständige Vertrauensperson wenden und über die Situation berichten.

4. VERTRAULICHKEIT VON INFORMATIONEN UND DATENSCHUTZ

Sämtliche Informationen, die Waldaschaff Group und deren Geschäftspartner betreffen, werden vertraulich behandelt und dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, dass diese zuvor in zulässiger Weise öffentlich bekannt oder zugänglich gemacht wurden. Eine Weitergabe von Informationen im Rahmen von behördlichen Auskunftsersuchen, sowie im Rahmen der Erfüllung betrieblicher Belange, ist hiervon ausgenommen. Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses fort.

5. NACHHALTIGKEIT UND UMWELTVERTRÄGLICHKEIT

Waldaschaff Group orientiert sich an den Prinzipien der Nachhaltigkeit und Umweltverträglichkeit, sowie der Energieeffizienz und der Arbeitssicherheit. Die Beachtung aller einschlägigen Umweltschutz-, Energie- und Arbeitssicherheitsgesetze, einschließlich der Bestimmungen des Landes, in dem die Waldaschaff Group tätig ist, ist selbstverständliche Verpflichtung der Unternehmensleitung, der Führungskräfte und jedes einzelnen Mitarbeiters. Die Beachtung dieser Bestimmungen begleitet auch den Herstellungsprozess und den Lebenszyklus unserer Produkte. Bereits bei der Entwicklung, Auswahl der Materialien und Lieferanten sowie den Herstellungsprozessen legen wir höchste Maßstäbe unter Berücksichtigung ökonomischer, ökologischer, umweltverträglicher, energiebezogener und arbeitssicherheitsrelevanter Aspekte an.

6. TOLERANZ UND CHANCENGLEICHHEIT

Als global agierendes Unternehmen arbeitet Waldaschaff Group mit Mitarbeitern und Geschäftspartnern unterschiedlicher Nationalitäten, Kulturen, Religionen und Lebensanschauungen zusammen. Der Umgang miteinander ist geprägt von Respekt, Toleranz, Wertschätzung, Fairness und Offenheit. Die Waldaschaff Group lehnt Diskriminierung, Belästigung, Benachteiligung, Herabwürdigung oder anderweitige Verächtlichmachung, aber auch Bevorzugung ihrer Mitarbeiter oder Geschäftspartner aufgrund ihrer ethnischen Herkunft, ihres Geschlechts, ihrer Religion, ihrer Weltanschauung, ihrer politischen Gesinnung, einer Behinderung, des Alters, der sexuellen Identität oder sonstiger ethisch, sozialer und gesetzlich geschützter Merkmale ausnahmslos ab. Jegliche Form der Belästigung am Arbeitsplatz, insbesondere sexuelle Belästigungen, gleich welcher Art, ist generell verboten. Dabei ist es unerheblich ob der Betroffene sich der Belästigung entziehen könnte oder der Zuwiderhandelnde sein eigenes Verhalten als akzeptabel einschätzt.

7. FÜHRUNGSKULTUR

Die Waldaschaff Group betrachtet ihre Mitarbeiter als wertvollstes Kapital. Sie investiert sie in die Qualifikation und Kompetenz ihrer Mitarbeiter; Einsatz und Leistung werden gefördert und belohnt. Jede Führungskraft ist aufgefordert, als Vorbild zu agieren und in Übereinstimmung mit diesem Verhaltenskodex zu handeln, insbesondere im Umgang mit ihr zugeordneten Mitarbeitern wertschätzend, verlässlich und verantwortungsbewusst umzugehen. Sie soll sich deren Anerkennung durch vorbildliches persönliches Verhalten, Leistung, Zugänglichkeit und soziale Kompetenz erwerben und bewahren.

8. FAIRE UND SICHERE ARBEITSBEDINGUNGEN

Die Waldaschaff Group hat den Anspruch ihren Mitarbeitern in jedem Land sichere und faire Arbeitsbedingungen, die allen einschlägigen, auch lokalen, gesetzlichen Anforderungen entsprechen, zu bieten. Im Hinblick auf ihre internationale Präsenz beachtet die Waldaschaff Group auch die Konvention der International Labour Organisation (ILO) hinsichtlich grundlegender Prinzipien und Rechte am Arbeitsplatz und lehnen unter anderem jede Form von Zwangs- und Kinderarbeit ab. Die Waldaschaff Automotive GmbH und die WA Production GmbH‘s tolerieren und respektieren die Vereinigungsfreiheit, die Mitgliedschaft oder die Zugehörigkeit ihrer Mitarbeiter in verfassungsrechtlich anerkannten Vereinigungen, wie z.B. ordnungsgemäß gegründeten Gewerkschaften.